Sonntag, 29. Mai 2011

Solingen 1993: Menschenhasser verbrennen 5 türkische Frauen und Kinder

Unter dem Deckmantel von Meinungsfreiheit missbrauchen Menschenhasser und Hassprediger wie Thilo Sarrazin, Henryk M. Broder oder das "PI"-Gespann Stefan Herre/Jens von Wichtingen demokratische Bürgerrechte, die Menschen gefährden und andere dazu zu verführen, Gewalt gegen Minderheiten auszuüben.

Wohin solche Aktivitäten führen können, sieht man hieran:
Heute vor 18 Jahren, am 29. Mai 1993 verbrannten in einem Zweifamilienhaus in Solingen fünf Menschen. Zwei Frauen und drei Mädchen - Saime (4 Jahre) und Hülya Genç (9 Jahre), Gülüstan Öztürk (12 Jahre), Hatice Genç (18 Jahre) und Gürsün İnce (27 Jahre).

Vier Deutsche hatten in der Nacht das Treppenhaus in Brand gesetzt. Am 4. Juni 1993 wurden drei Männer im Alter zwischen 16 und 23 Jahren  festgenommen, zwei davon aus der Solinger Neonazi-Szene. Der vierte Tatverdächtige wurde kurz darauf ermittelt. Zwei der vier Mörder kamen aus gut situierten Familien: einer Handwerker- und einer Ärztefamilie. Die Täter wurden erst 2 Jahre nach den Morden verurteilt. Trotz des 5fachen Mordes sind heute wieder allesamt frei. Zwei von ihnen wurden sogar wegen "guter Führung" vorzeitig aus der Haft entlassen.

Ursprünglich hatte die Stadt Solingen der Familie Genç versprochen, dass im Zentrum der Stadt ein Gedenkplatz für die fünf Ermordeten geschaffen werden sollte. Das Mahnmal wurde dann jedoch zweieinhalb Kilometer außerhalb des Zentrums vor der Mildred-Scheel-Schule, errichtet, die die ermordete Hatice Genç besucht hatte. Die Begründung: Man wolle "nicht den sozialen Frieden in der Stadtmitte gefährden".

Das Landgericht Wuppertal verurteilte die vier Täter im Mai 2000 zur Zahlung von 250.000 DM Schmerzensgeld an Bekir Genç. Das Urteil konnte jedoch damals nicht vollstreckt werden, da zwei Täter noch in Haft saßen, Christian B. behauptete, mittellos zu sein und der Arztsohn Felix K., angeblich nicht auffindbar war. Das Meldeamt verweigert einem Pressebericht aus 2003 zufolge die Herausgabe der Anschrift mit der Begründung, dass der Haftentlassene "eine schützenswerte Person" sei.
 
Vergangene Woche wurde einer der fünf Kastanien-Bäume von unbekannten Menschenhassern gefällt, die die überlebenden Familienmitglieder als Gedenken an die ermordeten Frauen und Kinder hatten pflanzen lassen.