Wenn
ein Migrant feststellen würde, dass gegen Ende des 2. Weltkrieges
auffällig viele Jugendliche und Kinder in die Wehrmacht eintraten -
einige sogar in die Waffen-SS wie Günter Grass - und man daher
schlussfolgern müsse, dass deutsche Jugendliche ein Gefahrenpotenzial
für die Welt sind, dann würde völlig zu Recht ein kollektiver Aufschrei
in Deutschland empört durch den Äther schallen.
Wenn jedoch ein designierter Verfassungsschutzpräsident wie Hans-Georg Maaßen in seinem legendären Aufsatz „Staatsangehörigkeitsrechtliche Fragen der Terrorbekämpfung“
die sarrazineske These aufstellt, es gebe nicht nur eine signifikante
Anzahl an eingebürgerter Islamisten in Deutschland, sondern eine
unbekannte hohe Anzahl so genannte „Gefährder“ – oder anders formuliert:
alle Muslime, die noch nicht als Islamisten überführt werden konnten –
dann kommt statt eines empörten Aufschreis von Demokraten nur ein
Karrieresprung in Frage.
Dass ausgerechnet ein Mann, der in seiner (noch nicht auf Plagiate untersuchten) Dissertation „Die
Rechtstellung des Asylbewerbers im Völkerrecht. Überlegungen zu den
völkerrechtlichen Rahmenbedingungen einer europäischen
Asylharmonisierung“ promovierte und zu dem Schluss gelangte, dass
für eine restriktivere Flüchtlingspolitik noch erhebliche,
unausgeschöpfte Spielräume bestünden, zeigt den brutalstmöglichen
Neuanfang für den deutschen Verfassungsschutz durch Bundesinnenminister
Friedrich:
Der
neue Verfassungsschutzpräsident, der den NSU-Terrorismus und die damit
verknüpften Verschleierungs- und Pannenskandale des VS aufklären, gar
diese Bundesbehörde reformieren soll, scheint ein Mann zu sein, der sich
bestens mit der Bekämpfung von Migration und Migranten auskennt. Man
kann sich ausmalen, wie die Kooperation mit V-Männern aus der NPD- und
NSU-Szene unter seiner Amtsführung ausgesehen hätte. Eine aufgedeckte
dilettantische Aktenvernichtung hätte es sicherlich auch nicht gegeben.
Offensichtlich
gibt es keinen besseren Kandidaten für dieses Amt, seit der
NPD-Staranwalt Jürgen Rieger 2009 einem
Schlaganfall erlag.